Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.2011
Auftragnehmer ist das Institut für Methodik und Notfallmedizin - Auftraggeber der Kunde
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt das Institut für Methodik und Notfallmedizin zur Durchführung von Vorträgen und Kursen wissenschaftlicher und belehrender Art und zur Übernahme einer Übungsleiterfunktion.
§ 2 Rechtsstellung des Vertragspartners
- Der Auftragnehmer hat die übertragene Tätigkeit für den Auftraggeber selbständig und eigenverantwortlich auszuüben.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag persönlich auszuführen. Er kann sich hierzu auch der Hilfe von Erfüllungs- und Verrichtungshilfen bedienen, soweit er deren fachliche Qualifikation zur Erfüllung des Vertrages sicherstellt und diesen gleich lautenden Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrages auferlegt. Für Kurse nach § 68 FeV oder BGG 948/AV1 müssen die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen über den Auftragnehmer bei der Regierung von Oberbayern und der Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der Verwaltungs-BG gemeldet sein. Sollten diese als Kursassistenz eingeteilt sein, ist die Anwesenheit des Kursleiters Pflicht.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Honorarsätze
- Für die Tätigkeit wird dem Auftraggeber ein Honorar in Rechnung gestellt. Erste-Hilfe-Kurse können – sofern eine Kostenübernahme durch die BG nichts im Wege steht – direkt mit der BG des Auftraggebers verrechnet. Für die Einholung einer Kostenübernahmezusage ist der Auftraggeber verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist bei Erste-Hilfe Kursen nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Kurse wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % auf die Kursgebühr berechnet.
- Bei Kursen, entsprechend der Grundsätze nach BGG 948/AV1 rechnet der Auftragnehmer direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Gemeinde Unfallversicherungsverband des Auftraggebers ab. Hierzu ist das ordnungsgemäße Ausfüllen der Teilnehmerunterlagen erforderlich. Die Teilnehmerunterlagen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unterschrieben, mit Stempel, sowie der kostenübernehmenden Stelle und der Mitgliedsnummer des Auftraggebers dem Auftragnehmer zurückzuschicken. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt die Kostenrechnung direkt an den Auftraggeber zu schicken. Der Auftraggeber muss dann selbständig mit der BG abrechnen.
- Sollten Rechnungen nicht binnen 4 Wochen ab Rechnungsstellung auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein, wird für jede Zahlungserinnerung eine Unkostenpauschale von € 10,00 erhoben. Nach drei Zahlungserinnerungen wird ein Inkassobüro mit Zahlungsverweigerung beauftragt. Die damit verbundenen Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Mehrkosten werden von der BG/UK/GUVV nicht zurückerstattet.
- Bei Anfahrtsstrecken (vom Unternehmenssitz des Auftragnehmers –Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München) über 50 km ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Fahrtkostenpauschale zu berechnen (0,30 € je km). Diese muss jedoch separat Vereinbart werden. Die Fahrtkosten werden von der BG/UK/GUVV nicht zurückerstattet.
- Für den/das Kurs/Seminar ist die Teilnahme von mindestens 10 Teilnehmern bindend. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die fehlenden Teilnehmer. Ausschlaggebend ist hierfür die Gesamtteilnehmerzahl des Kurses.
- Teilnehmer, die zwar für den/das Kurs/Seminar gemeldet waren, jedoch nicht erschienen sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern kein Ersatzteilnehmer am Kurs/Seminar teilnimmt. Bei Krankmeldung des Mitarbeiters und Vorlage eines ärztlichen Attestes in der Personalabteilung des Auftraggebers wird der Ausfall nicht in Rechnung gestellt.
§ 4 Versicherungsschutz
Die Kursteilnehmer sind über das Institut für Methodik und Notfallmedizin – Erste-Hilfe-München-West – versichert. Hierzu ist den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten, insbesondere um Verletzungen bei praktischen Übungen zu vermeiden.
§ 5 Pflichten
- Der Auftragnehmer versichert, zur Ausübung der angenommenen Vorträge und Kurse im Besitz einer gültigen Zertifizierung/Genehmigung/Lizenz/Qualifikation zu sein und wird Sorge dafür tragen, dass für die Dauer dieser Vereinbarung die Zertifizierung/Genehmigung/ Lizenz/Qualifikation gültig bleibt.
- Der Kursleiter wird sich vor Beginn seines Kurses und/oder Vortrages vom ordnungsgemäßen Zustand der Übungsgeräte und der Übungsstätte überzeugen. Die Vorgaben der BGG 948/AV1 sind einzuhalten.
§ 6 Zeitraum
- Diese Vereinbarung wird für die Dauer des in der Seminarvereibarung genannten Seminarzeitraums geschlossen.
- Die Kündigung einer Vereinbarung eines Kurses/Seminares ist bis sieben Tage vor Seminarbeginn möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach der Kündigungsfrsit ist der durch die Kündigung entstehende Ausfall der Kursgebühren ist in vollem Umfang vom Auftraggeber zu zahlen, sofern kein/e Ersatzteilnehmer gestellt werden können.
§ 7 Haftung
Die Referenten sind verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie alle zur Verfügung gestellten Medien sorgsam zu behandeln und Beschädigungen dem Auftraggeber umgehend zu melden. Sollte während des Kurses/Seminares Schäden auftreten, sind diese schriftlich festzuhalten, vom Auftraggeber oder dessen Vertreter und dem Referenten, sowie einem Zeugen zu unterschreiben und umgehend dem Auftragnehmer zukommen zu lassen. Der Auftragnehmer leitet die Schadensmeldung an seine Haftpflichtversicherung weiter.
§ 8 Weitere Bestimmungen
Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 9 Gerichtstand
Gerichtsstand ist Miesbach
©Kevin Holzner, Institut für Methodik und Notfallmedizin
